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Der Begriff Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Verwaltungsrecht beschäftigt sich also mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.
Das Verwaltungsrecht ist damit das Gegenstück zum Staatsrecht - das eine liegt auf verfassungsrechtlicher Ebene, das andere auf der Ebene darunter in der Normenhierarchie.
Grundsätzlich teilt man das Verwaltungsrecht in die Bereiche allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht.
Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat auch ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird, das sog. Verwaltungsprozessrecht .
Das allgemeine Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den für alle Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts geltenden Regeln im Verwaltungsrecht.
Insbesondere beschäftigt sich dieses Rechtsgebiet mit dem Verwaltungsverfahren zum Erlass von Verwaltungsakten, mit der Frage der allgemeinen Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, mit Rechtsquellen, Staatshaftung und dergleichen mehr.
Das besondere Verwaltungsrecht ist der Sammelbegriff für die einzelnen Rechtsgebiete des materiellen Verwaltungsrechts. Das sind insbesondere das Polizeirecht, das Baurecht, das Kommunalrecht, das Umweltrecht, das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht .
Das Verwaltungsprozessrecht regelt das Recht des Verfahrens vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Vollstreckung von Urteilen und auch das Vorverfahren für Verwaltungsakte.