SOZIALRECHT



SIE HABEN ÄRGER MIT DER KRANKENKASSE?

SIE HABEN PROBLEME MIT SOZIALER FÖRDERUNG (WOHNGELD, KINDERGELD, ERZIEHUNGSGELD, AUSBILDUNGSFÖRDERUNG)?

SIE HABEN PROBLEME MIT SOZIALEN HILFEN BZW. DER GRUNDSICHERUNG (SOZIALHILFE, GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSSUCHENDE)?

WIR HELFEN IHNEN GERNE!


Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger. Es regelt die breite Vorsorge für alle Bereiche des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall. Ihm obliegt die gesamte Organisation des Gesundheitswesens.

Sozialrecht ist öffentliches (hoheitliches) Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.

Das Sozialrecht unterteilt sich in die Bereiche
  • Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
  • soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung),
  • soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und
  • Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes lassen sich die Bereiche Sozialversicherung, Fürsorge und Kriegsopferversorgung unterscheiden.

Als "Sozialrecht im formellen Sinn" wird das Recht des Sozialgesetzbuchs verstanden, während das "Sozialrecht im materiellen Sinn" darüberhinausgehend Materien umfasst, die in anderen Gesetzen geregelt sind.

Mit der Einführung der Sozialgesetzbücher (SGB) I bis XII, sind die Kernmaterien des Sozialrechts zu einer zusammenhängenden Kodifikation zusammengefügt wurden.

Allgemeine Regelungen, insbesondere das Verwaltungsverfahren und der Datenschutz, sind in den SGB I und X enthalten. SGB IV ist ein Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts, SGB IX ein allgemeiner Teil des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Besondere Teile sind das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe).

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt sowohl das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) als auch die sich daran ggf. anschließenden Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten.

Eine komplette Erläuterung des Sozialrechts ist aufgrund des Umfangs nicht möglich. Sollten Sie mit einem der oben genannten Punkte in Berührung kommen, so beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Staat durchzusetzen.




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