SIE SIND ZAHLUNGSUNFÄHIG ODER ÜBERSCHULDET UND WISSEN NICHT MEHR WEITER?
SIE BENÖTIGEN HILFE BEI DER STELLUNG EINES INSOLVENZERÖFFNUNGSANTRAGES?
EIN INSOLVENZVERWALTER WIRD BESTELLT UND SIE FRAGEN SICH, WAS DIESER WILL?
WIR HELFEN IHNEN GERNE!
Sie Sind Verbraucher gemäß § 13 BGB und derart überschuldet, dass Sie professionelle Hilfe benötigen?
Dann ist es ratsam, sich an eine Schuldnerberaterstelle zu wenden und/ oder sich anwaltlich beraten zu lassen!
Denn wenn keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind, um die Schulden bei den Gläubigern abzuzahlen, besteht die Möglichkeit, sich durch das Verbraucherinsolvenzverfahren dauerhaft von den Schulden zu befreien.
Nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie nach 6 Jahren schuldenfrei sein.
Hierbei beraten wir Sie gerne!