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Handelsrecht
Das Handelsrecht ist im Wesentlichen das spezielle Recht der Kaufleute. Wesentliche Ziele des Handelsrechts sind beispielsweise die rasche Geschäftsabwicklung (vgl. § 377) und Rechtsklarheit, Publizität und erhöhter Vertrauensschutz. (vgl. §§ 5, 15, 366 HGB)
Das Handelsrecht umfasst aber auch das Bank- und Börsenrecht, das Wettbewerbsrecht und das Wertpapierrecht.
Gesellschaftsrecht
In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet man mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch ein Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Die wohl wichtigste Entscheidung bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gesellschaftsformen: Zum einen Personengesellschaften, hierzu gehören beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zum anderen Kapitalgesellschaften, hierzu gehören beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Jede Gesellschaftsform hat ihre Besonderheiten, die wir für Sie erfolgreich einsetzen.