MEDIZINRECHT



DIE KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG IST NICHT IHRER MEINUNG?

SIE WOLLEN EINE ARZTPRAXIS GRÜNDEN, VERKAUFEN ODER ERWEITERN?

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Die ständig zunehmende Verrechtlichung weiter Teile der Medizin fordert eine steigende Bedeutung des Medizinrechts als eigenständiges Rechtsgebiet.

Das Medizinrecht erstreckt sich nicht nur auf das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient (Arzthaftungsrecht), sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, beispielsweise die Honorierung für Allgemeinpatienten (Vertragsarztrecht).

Das allgemeine ärztliche Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer), kollegiales Verhältnis zwischen Ärzten (Wettbewerbsrecht mit weitgehendem Werbeverbot, Recht der Praxisübertragung) sowie die speziellen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs, wie etwa die Röntgenverordnung sind ebenfalls Inhalt des Medizinrechts.

Darüber hinaus beinhaltet das Medizinrecht auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Krankenhausrecht, das Chefarztvertragsrecht sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

Das  Sozialgericht Frankfurt stellt in einigen Entscheidungen fest, "dass gerade das Kassenarztrecht durch seine auch für einen Juristen komplizierte Mischung aus Gesetzen, Verordnungen, Satzungsrecht und Vertragsrecht an einen Kassenarzt und Vertragsarzt so hohe Anforderungen stellt, dass es dieser in der Regel als notwendig ansehen kann, sich im Vorverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, damit alle gesetzlichen Grundlagen beachtet werden". (SG Frankfurt, 02.04.1986, AZ: S 5 KA 15/84 und 25.06.1986 AZ: S 5 KA 32/84)

Die D & R Anwaltskanzlei berät Sie gerne in allen Fragen des Medizinrechts. Rechtsanwalt Carsten W. Rücker ist Sohn von zwei Ärzten und Fachanwalt für Medizinrecht.




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