ARBEITSRECHT



SIE WURDEN GEKÜNDIGT ODER WOLLEN KÜNDIGEN?

EIN AUFHEBUNGSVERTRAG - WAS IST DAS?

SIE HABEN EIN ARBEITSZEUGNIS ERHALTEN ODER MÜSSEN EIN SOLCHES ERSTELLEN?

IHR ARBEITSVERTRAG ENTHÄLT ZULÄSSIGE REGELUNGEN ODER NICHT?



Sicherlich hätte eine fachkundige Beratung durch die D & R Anwaltskanzlei im Vorfeld die eine oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten verhindert. Neben einer Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren stärken wir Ihre Rechtsposition nämlich durch eine qualifizierte Beratung in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Denn bereits zu Beginn eines jeden Arbeitsverhältnisses können die ersten Fehler gemacht werden. Arbeitgeber sollten zum Beispiel wissen, wie eine Stellenausschreibung auszusehen hat, ohne gegen das AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) zu verstoßen. Im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Kenntnis davon haben, welche Fragen zulässig und welche unzulässig sind.  Z.B. darf nach einer Schwangerschaft, einer Behinderung, nach Vorstrafen gefragt werden. Weiter sollte Kenntnis darüber bestehen, was eine wahrheitswidrige Beantwortung einer zulässigen oder unzulässigen Frage für Konsequenzen nach sich ziehen kann. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Arbeitsvertag zustande kommt, sollte es keine Frage sein, die Arbeitsbedingungen schriftlich zu fixieren. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht jede Regelung die von den Arbeitsvertragsparteien getroffen wird, auch zulässig ist.

Streitigkeiten im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses
Im Verlauf eines jeden Arbeitsverhältnisses sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer stets über ihre Haupt- und Nebenleistungspflichten bewusst sein. Neben der Pflicht zur Zahlung der Arbeitsvergütung sollte der Arbeitgeber über seine Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer informiert sein. Jeder Arbeitnehmer sollte wissen, dass er nicht nur Arbeit zu leisten hat, sondern weitere Verpflichtungen hat. Stets sollte bedacht werden, dass eine ungerechtfertigte Abmahnung durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht nur nachhaltig belastet, sondern dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte gibt. 

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Die komplexen Regelungen des Arbeits- und Sozialrechts stellen auch zahlreiche Stolpersteine für alle Beteiligten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Neben Formvorschriften sollten insbesondere stets die Kündigungsfristen eingehalten sein. Der Unterschied zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung sollte bekannt sein. Mitunter übersehen die Arbeitsvertragsparteien auch oft, dass ein Aufhebungsvertrag eine echte Alternative zu einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung darstellt. Eine außerordentliche Kündigung sollte ultimo ratio sein.

Da gerade im Arbeitsrecht oft kurze Fristen einzuhalten sind (z.B. drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage), sollten Arbeitnehmer nicht zögern, den Beistand eines Rechtsanwalts nach Ausspruch einer Kündigung zu suchen. 




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