VERKEHRSRECHT




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Verkehrsrecht ist "Straßenrecht" im weiteren Sinne.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde.

Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit in Berührung, was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache, oft in einem Anhörungsbogen, zu äußern.

Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein. Die D & R Anwaltskanzlei berät Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht. Insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall, sowie der versicherungsrechtlichen Abwicklung.




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