SCHADENERSATZRECHT



SIE WOLLEN GELD, WEIL IHNEN JEMAND SCHADEN ZUGEFÜGT HAT?

SIE SOLLEN FÜR EINEN SCHADEN AUFKOMMEN, DEN SIE GAR NICHT ZU VERANTWORTEN HABEN?

IHR VERTRAGSPARTNER HAT SCHLECHT GELEISTET ODER MEINT SIE HÄTTEN SCHLECHT GELEISTET?

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

Das Schadenersatzrecht, oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: "Schadensersatz") ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen Schaden zu fordern. Hier ist zwischen materiellem und immateriellem Schaden zu unterscheiden.

Bestimmungen und spezielle Gesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht.

Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungs- bzw. Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall "etwas dafür können" muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist.

Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen.

Die D & R Anwaltskanzlei berät sie dabei sowohl als Geschädigten, als auch als Schädiger. Oft kann in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.




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