BAU- UND ARCHITEKTENRECHT




RISSE?

EINSTURZGEFÄHRDET?

ROHRBRUCH?

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

Im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken umfasst das Bau- und Architektenrecht eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen.

Üblicherweise wird das Baurecht in privates Baurecht und öffentliches Baurecht unterteilt. Ersteres regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt hierbei bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Zum privaten Baurecht gehört auch das private Nachbarrecht.
Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht (den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln) und dem Bauordnungsrecht (den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie beispielsweise Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften).

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Beispielsweise wird festgelegt, welche Leistungen der Architekt wann und wie erbringen soll und wie er hierfür bezahlt wird.




IMPRESSUM SITEMAP JOBS RSS    
20 (c) by LIBASYS 2005 - 2011