IHRE EHE IST GESCHEITERT UND SIE BRAUCHEN HILFE BEI DER SCHEIDUNG?
SIE WOLLEN TRENNUNGS-, KINDES- ODER NACHEHELICHEN UNTERHALT GELTEND MACHEN ODER WURDEN SELBST IN ANSPRUCH GENOMMEN?
EHEVERTRAG? VERSORGUNGSAUSGLEICH?
WIR HELFEN IHNEN GERNE
Jede dritte Ehe wird geschieden. Allein dies zeigt, wie hoch der Bedarf an der Regelung familienrechtlicher Streitigkeiten ist. Beim Rechtsgebiet des Familienrechts handelt es sich um eine sensible Materie, da es hier besonders "menschelt". Wir stehen Ihnen hier beratend zur Seite, um einvernehmliche Lösungen mit Ihrem Partner und Kindern zu finden.
"Eine bewährte Methode ist hier die außergerichtliche Mediation."
Auch bei gerichtlichen Verfahren ist es unser Ziel, Sie und Ihre Kinder bestmöglich zu schützen und ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Wir beraten Sie u.a. bei Ehescheidungen, Trennungen, Folgesachen, Unterhaltssachen, Güterrechtsverträgen, im Sorgerecht, bei der Gestaltung von Verträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der Vaterschaftsanerkennung und -Anfechtung.
Darüberhinaus beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.