ALLGEMEINES ZIVILRECHT




SIE BENÖTIGEN RECHTLICHE BERATUNG JEDWEDER ART IM VERHÄLTNIS ZU EINEM MITMENSCHEN ODER UNTERNEHMEN?

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Das Allgemeine Zivilrecht umfasst die Normen, die sich mit den Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander beschäftigen.

Es ist, wie das Bürgerliche Gesetzbuch, in fünf Teile aufgeteilt:

Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht und Familienrecht.

Hierzu gehört beispielsweise die Geschäftsfähigkeit (insbesondere Minderjähriger), die Vertragsgestaltung im Allgemeinen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.








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