START » Nachrichten » VERÖFFENTLICHUNGEN » Neue Entscheidung des BGH zum Thema Heizkosten  


« zurück
Neue Entscheidung des BGH zum Thema Heizkosten
(Donnerstag, 16.02.2012)


Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 01.02.2012, Az. XIII ZR 156/11, die Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung (HeizkV) verneint. In dem zugrunde liegenden Rechtstreit verlangte die Klägerin von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrunde liegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtig. Die Parteien stritten u. a. über die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der HeizkV entspricht.

 

Im Ergebnis hat der BGH dahingehend entschieden, dass die Vermieter die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen müssen. Es ist nicht zulässig, dem Mieter einfach Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, die er im Voraus geleistet hat. Eine ausschließliche Berechnung anhand von Vorauszahlung führt zu Ungerechtigkeiten, weil dadurch nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der Verbrauch maßgeblich ist, den der jeweilige Nutzer im Vorjahr erzielt hat. Würde man nach dem Abflussprinzip arbeiten, müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter in der Mietwohnung wohnt, u. U. nur die Heizkosten zahlen, die in den milden Vorjahreswinter angefallen sind. Im Ergebnis ist diese Entscheidung des BGH allein unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten nur zu begrüßen. Der Benutzer einer Wohnung wird für seine Sparsamkeit belohnt, daher im Endeffekt nur das bezahlen muss, was er auch tatsächlich an Energie für seine Heizung benötigt.

Autor:

D & R Anwaltskanzlei
Florian Holtmann
Rechtsanwalt

« zurück



IMPRESSUM SITEMAP JOBS RSS    
17 (c) by LIBASYS 2005 - 2011