Ab 2005 stellt sich diese Frage neu für Rentner, die neben den Einkünften aus der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte haben. Grund hierfür ist das neu eingeführte Alterseinkünftegesetz, welches die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen änderte und die nachgelagerte Besteuerung einführte.
Grundsätzlich gilt, dass eine Steuererklärung abgeben muss, wer steuerpflichtig ist. Aber wann ist ein Rentner steuerpflichtig?
Hier helfen folgende Kriterien weiter:
a) Höhe der jährlichen Bruttorente
Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob Steuerpflichtigkeit besteht, ist zunächst die Höhe der jährlichen Bruttorente. Diese ist im jährlichen Rentenbescheid zu finden.
b) Beginn der Rentenzeit
In der Folge ist dann danach zu unterschieden, in welchem Jahr der Rentenbezug begann, d.h. die erste Rentenzahlung erfolgte.
Zu differenzieren ist dabei zwischen Rentnern, die bis Ende 2005 in den Ruhestand gingen und denen, die ab 2006 den Ruhestand wählten.
Für alle Rentner, die bis 2005 in Rente gingen, gilt, dass sie die Hälfte ihrer Rente versteuern müssen. Der Besteuerungsanteil beträgt also 50 % und zwar bis zum Lebensende. D. h. eine Hälfte der Rente ist steuerfrei, die andere zu versteuern.
Rentner die ab 2006 den Ruhestand genießen, müssen bereits 52 % ihrer gesetzlichen Rente der Besteuerung unterwerfen.
Pro Jahr des späteren Renteneinstiegs steigt der Besteuerungsanteil um weitere 2% bis 2020 und ab 2020 um 1%. D.h. zu 100% müssen daher Rentner ihre Rente ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 versteuern.
c) Grundfreibetrag und Abzugsbeträge
Letztendlich kann aber angenommen werden, dass ein Rentner, der neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte hat, erst dann steuerpflichtig ist, wenn er über eine höhere jährliche Bruttorente als EUR 18.000 (monatlich EUR 1.500) verfügt. Dies unter anderem deswegen, weil der Grundfreibetrag bei EUR 7.664 liegt sowie diverse Beträge in Abzug zu bringen sind und eine Steuerpflicht daher grundsätzlich erst bei höheren Renten in Betracht kommt.
Sollte Steuerpflichtigkeit gegeben sein, ist eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Auszufüllen ist u. a. die neue Anlage "R" zur Steuererklärung, welche im Jahr 2005 erstmals auszufüllen war.
Autor:
D & R Anwaltskanzlei
Vincent FeursteinRechtsanwalt