Das AVWG (= Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz) birgt für den Vertragsarzt neben einem Zwang zu verändertem Verhalten auch Chancenpotential.
Die Befürchtung, dass die DDD's (defined daily dose = Durchschnittskosten pro Tagesdosis) wohl ebenso unfertig bzw. anfangs zu grob gestrickt sein werden wie die Richtgrößen, ist in jedem Fall begründet. Diese zum Teil nicht zu Ende gedachten Vereinbarungen haben jedoch die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu vertreten, nicht der Gesetzgeber.
Wenn auf dem Arzneimittelsektor Geld im System eingespart wird, so ist mehr Geld zur Honorierung der Leistung des Arztes vorhanden.
Dabei gilt es stets die Besonderheit des Gesundheitssystems nicht aus dem Auge zu verlieren, denn eine Solidargemeinschaft kann immer nur eine begrenzte Menge an Mitteln zur Verfügung stellen, um die erforderlichen Leistungen im Gesundheitswesen zu finanzieren. In einem solidarisch demokratischen System sollte honoriert werden, wer durch besondere Leistungen bzw. durch besonders gute und effektive, messbare Arbeit begeistert. Bisher bestehen derartige Ansätze lediglich in der Schönheitschirurgie. Indikatoren hierfür dürfen auch im Vergleich kürzere Krankheitsverläufe und geringere Krankschreibungszeiten sein. Hierfür ist auch die Mitwirkung der Patienten unerlässlich, deren Motivation durch Aufklärung des Arztes gesteigert werden kann. Aufgrund der veränderten Verhältnisse muss in allen Teilen des Systems ein Umdenken stattfinden.
Der Arzt kann zu Recht streiken und über die offensichtliche Einschränkung der Therapiefreiheit aus Kostengründen klagen. Dennoch sollte er auch seine Computer updaten und den Patienten aufklären.
Für die zwingend erforderliche Neuordnung des Systems bedarf es nachhaltiger Anstrengungen aller Beteiligter, um in einem kooperativem Dialog ein einheitliches Ziel zu verwirklichen.
Wenn man dadurch zu dem Ergebnis kommt, dass Maßnahmen des Gesetzgebers wie z.B. das AVWG dem Vertragsarzt nicht schaden, sondern letztendlich ihm und dem System auch nutzen sollen, so fällt es danach leichter, sich kritisch mit dem AVWG auseinanderzusetzen und bei der dringend nötigen Nachbesserung mitzuwirken.
Dies ändert nichts an der Tatsache, dass der Wandel im System nicht so lange auf Kosten der Ärzteschaft ausgeglichen werden darf, bis es völlig kollabiert. Derartiges Verhalten wurde bereits bei der Altersversorgung an den Tag gelegt und muss sich nicht wiederholen.
Der Versicherte im Pflichtversicherungsbereich kann seine Krankenkasse frei wählen. Entscheidendes Kriterium hierfür ist meist der Beitragssatz und somit die tatsächlichen Kosten, die dem Versicherten entstehen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte zwischen verschiedenen Tarifen d.h. zwischen verschiedenen Leistungsangeboten wählen. Auch hierfür spielt letztlich der monatliche Beitrag die entscheidende Rolle. Weitere außerordentlich kostenträchtige Entscheidungen wie die Auswahl des Arzneimittels bzw. die Art der Behandlung bestimmt ausschließlich der Arzt. Der Versicherte hat zudem auch keinerlei Kenntnis über die einzelnen Kosten seiner Behandlung und daher auch nicht die Möglichkeit, selbst kostensenkend einzuwirken.
Zur Veranschaulichung soll ein einfacher Vergleich dienen:
Bei einer PKW Inspektion weiß der Kunde aufgrund vorheriger Information ganz genau was die Jahresinspektion bei den verschiedenen Anbietern kosten wird. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit zur Kostensenkung Ersatzteile auf dem freien Zulieferermarkt zu wählen. Diese sind regelmäßig günstiger als die vom Fahrzeughersteller vertriebenen Originalersatzteile.
Ob der Kunde nunmehr den höheren Preis für die Originalersatzteile ausgibt, oder er sich aus Kostengründen für die günstigere Zuliefererindustrie entscheidet, richtet sich zum einen nach der Qualität der Ersatzteile zum anderen jedoch wieder sehr stark nach dem Preis.
Wenn der Kunde die Reparatur nicht bezahlen müsste, würde er erfahrungsgemäß ausschließlich Teile zum höchsten Preis verbauen lassen, da er von dem hohen Preis auf die hohe Qualität schließt. Erst wenn der Kunde die Maßnahme selbst finanzieren muss, wird ein Abwägungsprozess in Gang gesetzt.
Vergleicht man dieses Beispiel nun mit unserem Gesundheitssystem, so sollte der Patient darüber aufgeklärt sein, dass jedwede Kostensenkung auch seiner eigenen Versorgung zugute kommt.
Kostenträger des Gesundheitswesens ist nämlich die Solidargemeinschaft. Sowohl Zahler als auch Leistungsempfänger sind ebenfalls Teil der Solidargemeinschaft.
Desto mehr ein "unternehmerisches" eigenverantwortliches Denken von allen Elementen des Gesundheitssystems an den Tag gelegt wird, desto weniger muss die Wirtschaftlichkeit durch Normen dirigiert werden.
Umdenken und Aufklärung sind somit wichtige Schritte zu einer verminderten, teils angreifbaren, Normierung.
Autor:
D & R Anwaltskanzlei
Carsten W. RückerRechtsanwalt